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ALLGEMEINES
- Die folgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (ALVB) gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, für alle von uns getätigten Verkaufsabschlüsse.
- Der Ausschluss von diesen AVLB bzw. Abweichungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitsgebot.
- Vom Vertragspartner vorgelegte AGB bzw. AVLB oder AEB; etwa in Bestellungen oder sonstigen Geschäftspapieren oder auch E-Mails; kommen nicht zur Anwendung und haben keine Gültigkeit und wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies unabhängig davon, ob sie vor oder bei einem Vertragsabschluss oder erst bei der Vertragsabwicklung vorgelegt oder übersendet werden. Insbesondere die Annahme von Aufträgen oder die Abnahme von Leistungen oder deren Bezahlung bedeuten keine Zustimmung zu Geschäftsbedingungen jeglicher Art, die von unseren AVLB abweichen.
- Soweit schriftlich nicht anderes vereinbart wird, erfolgen unsere Lieferungen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn sie bei mündlichen oder fernmündlichen Verhandlungen nicht besonders erwähnt werden.
- Angebote durch uns, wie immer sie erfolgen, sind freibleibend und widerruflich und verpflichten uns grundsätzlich nicht zur Lieferung, sofern wir sie nicht ausdrücklich und schriftlich bezeichnet haben. Alle unsere Angebote, Aufträge und mündliche sowie fernmündliche Abmachungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
- Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern, sofern nicht gesondert schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.
- Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware gelten unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als angenommen.
- Der Käufer ist verpflichtet, uns spätestens mit seiner Auftragserteilung, seine UID- Nummer bekannt zu geben.
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KOSTENVORANSCHLÄGE / ANGEBOTE / BEREITGESTELLTE UNTERLAGEN / DATEIEN
/ ZEUGNISSE
- Allfällige Angebote/Kostenvoranschläge sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wird.
- Der Käufer haftet uns dafür, dass durch die Ausführung seiner Vorschriften bestimmter Qualitäts- und sonstiger Eigenschaften oder durch die Verwendung uns zur Verfügung gestellter Zeichnungen, Matrizen, Muster und ähnlicher Ausführungsvorschriften und – behelfe in- und ausländische Schutzrechte Dritter, insbesondere Patent-, Marken- und Musterrechte, nicht verletzt werden. Er hat uns für solche Ansprüche aus der Ausführung seiner Bestellung schad- und klaglos zu halten.
- Wir übernehmen keine Verantwortung für Verlust oder Beschädigung von zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Mustern und dergleichen und schließen Versicherungen hierfür nur über Auftrag und zu Lasten des Bestellers ab.
- Der Käufer haftet uns gegenüber weiters auch für die Richtigkeit aller uns zur Verfügung gestellten Zeichnungen/dxf-files/dwg-files sowie für die Richtigkeit der uns bereitgestellten Zeugnisse, die im Zusammenhang mit dem Metall-Zuschnitt erforderlich sind.
- Es besteht keine Prüfungs- Warn,- oder Aufklärungspflicht unsererseits (insbesondere zur Geeignetheit der Ware) für einen bestimmten vom Kunden gewünschten Verwendungszweck. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratungen und sonstige Angaben über Eignung und Verwendung, Gewicht, Maße, Formen, Farben, Leistungen und Aussehen, wenn auch in öffentlichen Äußerungen, sind unverbindlich, soweit sie nicht schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
- Alle Abschlüsse und Vereinbarungen – auch jene, die durch unsere Außendienstmitarbeiter getätigt bzw. getroffen werden – können von uns, bis zur endgültigen schriftlichen Annahme durch uns, widerrufen werden.
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MENGENABWEICHUNGEN
Mangels anderer Vereinbarungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 Prozent der bestellten Menge oder des bestellten Gewichts zulässig. -
VERTRAGSABSCHLUSS
Die Bestellung gilt als unwiderruflich und endgültig von uns angenommen, wenn wir- nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung absenden, wobei dann die Konditionen, wie sie in der Auftragsbestätigung angeführt sind, gelten oder
- die Rechnung, mit der wir die Lieferung fakturieren, versenden, oder
- die Lieferung aufgrund der Bestellung ausführen.
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PREISE
- Als zwischen den Vertragsparteien vereinbart gelten die Preise und Kosten gemäß unserer Auftragsbestätigung. Die Preise verstehen sich netto ohne jeden Abzug, falls nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, sowie exklusive Umsatzsteuer, Fracht-, Porto-, Versicherungs-, Verpackungs-, und jeglicher sonstigen Versandkosten.
- Gebühren und sonstige öffentliche Abgaben sowie Porto-, Versicherung-, Verpackungs-, und jegliche sonstigen Versandkosten, die nach Abschluss des Vertrages geschaffen, ergänzt oder verändert werden und die Vertragsinhalte mittelbar oder unmittelbar betreffen, sind vom Käufer zu tragen.
- Die zum Zeitpunkt des Rahmenabschlusses vereinbarten Teilepreise unterliegen den aktuellen Lohnstundensätzen. Wir sind berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung vorzunehmen, wenn sich nach Angebotslegung Änderungen bei Rohmaterial- oder Hilfsstoffpreisen, Energie, Transportleistungen, Umweltschutz, Löhnen, Gehältern, Gebühren, Steuern, sonstigen Abgaben oder ähnlichen preisrelevanten Merkmalen ergeben. Sollten beispielsweise die jährlichen Kollektivlohnanpassungen den Wert von 1% übersteigen, so sind wir berechtigt auch die Teilepreise um den 1% übersteigenden Wert im Wertabschöpfungsanteil anzupassen.
- Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behalten wir uns eine entsprechende Preisänderung vor.
- Bei Folgeaufträgen sind wir nicht an zuvor vereinbarte Preise und Kosten gebunden.
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LIEFERTERMIN / LIEFERFRIST / LIEFERUNG
- Der Liefertermin wird mit unserer Auftragsbestätigung bekanntgegeben und ist als unverbindlicher Richtwert anzusehen.
- Haben die Parteien statt eines festen Liefertermins eine Frist vereinbart, innerhalb der die Lieferung zu erfolgen hat, so beginnt die Frist mit Abschluss des Vertrages (siehe Punkt IV.) zu laufen.
- Hat der Käufer Unterlagen, Angaben, Genehmigungen, Freigaben zu beschaffen oder eine Anzahlung oder Zahlung mittels Vorauskasse zu erbringen, so beginnt die Lieferfrist nicht vor Beibringung sämtlicher Dokumente bzw. Leistung oder Anzahlung/Zahlungen. Dies gilt auch dann, wenn ausdrücklich Lieferfristen oder Liefertermine fest vereinbart wurden.
- Sofern nicht anderes vereinbart ist, geht die Gefahr mit dem Verlassen unseres Werkes oder Lagers, spätestens jedoch mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer über, auch wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig versendet werden kann. Eine Verpflichtung unsererseits die Lieferung allfällige Risiken zu versichern, besteht nicht.
- Sofern nichts anderes verkehrsüblich oder vereinbart ist, wird die Ware unverpackt geliefert.
- Wir behalten uns das Recht vor, auch Teillieferungen durchzuführen. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind die Teilmengen bei Offerteinholung festzulegen. Ist diese Festlegung nicht erfolgt, sind wir berechtigt, ohne Nachfristsetzung die Teillieferung selbst einzuleiten und hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteiles zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
- Für den Fall des Lieferverzugs, hat der Käufer nur in den Fällen des von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldeten Verzugs Anspruch auf Schadenersatz oder sonstige Forderungen.
- Frachtfrei gestellte Preise bedingen offenen, unbehinderten Verkehr auf den jeweiligen Verkehrswegen. Fehlfrachten gehen zu Lasten des Käufers, wenn die Fehlfracht auf eine unrichtige oder unvollständige Information des Käufers zurückzuführen ist.
- Lieferfahrzeuge müssen unbehindert und verkehrssicher an die Entladestelle herangefahren werden können und ohne Verzögerung entladen werden. Verletzt der Käufer diese Verkehrssicherungspflichten, so ist er für alle daraus entstehenden Schäden, einschließlich der Schaden am Lieferfahrzeug und etwaigen Ansprüchen Dritter, ersatzpflichtig.
- Versandweg, Beförderungs- und Schutzmittel, die ebenso wie gedeckte Wagen und Kranwagen besonders verrechnet werden, sind unserer Wahl, unter Ausschluss jeder Haftung, überlassen.
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ABRUFAUFTRÄGE / FORTLAUFENDE LIEFERUNG
- Bei Bestellungen mit fortlaufender Auslieferung sind uns Abrufe und Einteilung für ungefähr gleiche Mengenangaben bekanntzugeben; andernfalls sind wir berechtigt, selbst eine Einteilung nach unserem Ermessen vorzunehmen.
- Erfolgt der Abruf nicht, oder verspätet, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern oder zu versenden, wobei die Wahl des Versandweges und auch die Versandart uns überlassen bleibt.
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ZAHLUNG / RECHNUNG
- Die Rechnung wird, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt, 14 Tage nach Lieferung bzw. nach gemeldeter Versandbereitschaft fällig.
- Die Zahlung hat netto, unter Ausschluss von Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen spesenfrei auf unser Konto zu erfolgen. Mit dem Zeitpunkt des Eingangs der Zahlung auf unser Geschäftskonto gelten Zahlungen als schuldbefreiend geleistet. Skontoabzüge sind nicht zulässig und werden nicht anerkannt. Ebenso ist eine Ratenzahlung ausgeschlossen.
- Bei Geschäftsabschlüssen in Fremdwährung erfolgt die Umrechnung unter Zugrundlegung des zum Datum unserer Auftragsbestätigung von der Österreichischen Nationalbank verlautbarten Devisengeldkurses, wobei der Käufer das Kursrisiko zu tragen hat.
- Kann die vereinbarte Zahlungsweise oder der vereinbarte Zahlungsweg nicht eingehalten werden, dann ist der Käufer verpflichtet, die Zahlung nach unserer Wahl zu leisten.
- Der Käufer erklärt sich einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden, wenn sie mit sicherer elektronischer Signatur erstellt werden. Jede Änderung seiner Anschrift sind vom Käufer unverzüglich schriftlich bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Bei Unterlassung gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
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ZAHLUNGSVERZUG / AUFRECHNUNG
- Ist der Käufer mit seinen Zahlungen in Rückstand, so behalten wir uns das Recht vor, die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen aufzuschieben.
- Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Folgen Verzugszinsen in Höhe des für Unternehmergeschäfte vorgesehenen gesetzlichen Verzugszinssatzes von (derzeit) 9,2% über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank (§ 456 UGB iVm. § 1333 ABGB) und sonstige anfallende Spesen verrechnet.
- Eine Aufrechnung von Forderungen des Käufers gegen unsere Forderungen ist nicht zulässig, soweit diese Forderungen nicht von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzubehalten.
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EIGENTUMSVORBEHALT
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum, unabhängig von länderspezifischen Abweichungen. Bis dahin dürfen an der Ware keinesfalls Veränderungen bzw. Verarbeitungen vorgenommen werden. Weiters darf die Ware weder an Dritte verpfändet oder übereignet werden. Dieser Eigentumsvorbehalt berührt nicht die Bestimmungen über den Gefahrenübergang in Punkt VI.
- Die bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum stehende Ware, darf durch den Käufer nur mit der Maßgabe weiterveräußert werden, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Bis zum jederzeitigen Widerruf ist der Käufer berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Der Käufer ist dagegen nicht berechtigt über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen.
- Für den Fall, dass Dritte unberechtigterweise auf die Ware zugreifen, hat uns der Käufer darüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen und unverzüglich alle zur Abwehr gebotenen Vorkehrungen zu treffen.
- Der Käufer ist verpflichtet, die entsprechenden, auch der Publizität Rechnung zu tragenden Anmerkungen über den Eigentumsvorbehalt in seinen Büchern vorzunehmen.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bis zu ihrem Neuwert zu versichern und zukünftige Erstattungsansprüche an uns abzutreten.
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GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Für alle Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gilt, dass die Existenz des Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe ausnahmslos vom Käufer zu beweisen ist, die gesetzlichen Vermutungen der §§ 924 und 933a ABGB werden ausdrücklich abgedungen.
- Allfällige Bemängelungen müssen unverzüglich nach Entdeckung der Mängel, bei äußerlich erkennbaren Mängeln wie z.B. Stückzahl, Gewicht, Oberflächenschäden usw. jedoch nicht später als 3 Tage, bei inneren Mängeln nicht später als 14 Tage nach Empfang der Ware bei sonstigem Ausschluss schriftlich angezeigt werden.
- Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach deren Erkennbarkeit schriftlich anzuzeigen, wobei auch für versteckte Mängel die sechsmonatige Gewährleistungsfrist gilt.
- Für den Nachweis der Mängel ist der Untersuchungsbefund unseres Werkes maßgeblich.
- Ort der Mängelbehebung ist unser Sitz in Pasching in Oberösterreich. Zur Durchführung der Mängelbehebung ist der beanstandende Leistungsgegenstand frachtfrei an uns zu senden. Rücksendungen von Waren an uns bedürfen jedoch unseres vorherigen Einverständnisses.
- Für unsere Erzeugnisse übernehmen wir in der Weise Gewähr, dass wir Stücke, an denen Material- oder Herstellungsfehler einwandfrei nachgewiesen werden; welche die Verwendbarkeit der Stücke ausschließlich; nach unserer Wahl kostenlos instandsetzen oder zum berechneten Preis zurücknehmen oder durch neue, der ursprünglichen Bestellung entsprechende Stücke kostenlos ab Werk gegen Rückerstattung der bemängelten Stücke ersetzen.
- Schadenersatzansprüche des Käufers sind; außer für Personenschäden; ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
- Der Höhe nach ist unsere Ersatzpflicht für jedes schadensverursachende Ereignis mit der jeweiligen Nettoauftragssumme beschränkt. Weitergehende Ansprüche, wie insbesondere auf Ersatz von entgangenem Gewinn, Bearbeitungskosten, Zinsverlust sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter etc. sind ausgeschlossen.
- Ebenso ausgeschlossen sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche für Schäden und Mangelfolgeschäden, die aus der Fertigung nach von Käufern bereitgestellten Plänen, Skizzen und Mustern erfolgen; dies auch, wenn von uns erstattete Änderungsvorschläge vom Käufer freigegeben werden.
- Soweit nicht eine kürzere gesetzliche Verjährungs- oder Präklusivfrist zur Anwendung gelangt, müssen sämtliche Ansprüche gegen uns binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, bei sonstigem Anspruchsverlust gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von zwei Jahren nach dem schadensbegründenden Ereignis.
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PRODUKTHAFTUNG
- Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen.
- Kommt es im Verhältnis des Käufers und seinem Kunden zu einem Gewährleistungsfall, so ist der Rückgriff gemäß § 933b ABGB auf uns ausgeschlossen. Bei Werklohnarbeiten haften wir für von uns zu vertretende Ausführungsmängel der übernommenen Arbeiten bis zur Höhe der von uns in Rechnung gestellten Lohnkosten.
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ANFECHTUNG WEGEN IRRTUM / VERKÜRZUNG ÜBER DIE HÄLFTE
Eine Vertragsanfechtung durch den Käufer wegen Irrtum oder Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen. -
HÖHERE GEWALT
- Sofern wir durch Ereignisse höherer Gewalt, zu welchen u.a. auch Streiks, Krieg, Brandschäden, Überschwemmung, Pandemie, Epidemie sowie alle Umstände gehören, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerseits, ob sie bei uns oder einem unserer Vorlieferanten eintreten, sind wir berechtigt, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles zurückzutreten. Wir werden den Käufer unverzüglich über den Eintritt derartiger Umstände informieren. In diesem Zusammenhang kann der Käufer auch von sich aus von uns die Erklärung verlanden, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen.
- Sofern der Käufer wegen höherer Gewalt oder ähnlichen Abnahmebehinderungen zum Vertragsrücktritt genötigt ist, werden die aufgelaufenen Kosten und Spesen nach Billigkeit von beiden Vertragspartnern je zu Hälfte getragen.
- Tritt der Käufer ohne Angabe von Gründen oder aus nicht von uns zu vertretenden Gründen vom Vertrag oder Teilen desselben zurück oder verhindert er dessen Ausführung, so ist er verpflichtet, 80% der Nettokaufvertragssumme zuzüglich Umsatzsteuer zu bezahlen.
- Haben sich die Umstände, unter denen ein Vertragsschluss erfolgte, so erheblich verändert, dass mit Recht angenommen werden kann, der Abschluss wäre unter den geänderten Verhältnissen gar nicht oder doch zu anderen Bedingungen erfolgt, so steht uns je nach Beschaffenheit des Falles das Recht zu, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern oder eine den geänderten Umständen Rechnung tragende Abänderung der Vertragsbestimmungen wie z.B. Zahlung in anderer Währung, unter Anwendung einer Gleitklausel, Änderung der Liefermodalitäten etc. zu verlangen.
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ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND / ANZUWENDENDES RECHT
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Pasching in Oberösterreich.
- Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unterwerfen sich beide Teile dem je nach Streitwert sachlich zuständigen Gericht in Linz.
- Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter ausdrücklichem Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechtsgesetzes (IPRG) und sonstiger Kollisionsnormen und den Bestimmungen des UN-Übereinkommens vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf.
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DATENSCHUTZ
- Die in der Bestellung enthaltenen personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung des Vertrages von uns automationsunterstützt verarbeitet und so lange gespeichert, als dies zur Vertragserfüllung und Rechtsdurchsetzung erforderlich ist. Die Datenverarbeitung erfolgt vertraulich und wird ausschließlich im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verwendet. Eine Auftragserfüllung ist ohne diese Datenverarbeitung nicht möglich.
- Der Käufer verpflichtet sich, unsere Lieferungen streng vertraulich zu behandeln, die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes einzuhalten, insbesondere gemäß Art 32 DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen betreffend Datensicherheit zu ergreifen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten; im Falle eines Verstoßes sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche zum Vertragsrücktritt berechtigt.
- Weiter Informationen zum Datenschutz sind auf unserer Homepage abrufbar.
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SALVATORISCHE KLAUSEL
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, an Stelle der nicht rechtswirksamen Bestimmungen unverzüglich solche zu beschließen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
- Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem in diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen normierten Maß der Leistung oder Zeit beruht; es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit anstelle des Vereinbarten. Dies gilt auch für den Fall von etwaigen Lücken.
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SCHLUSSBESTIMMUNGEN